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Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen

Mit einer Bekanntmachung wirbt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit der vergangenen Woche für mehr Open Access.

Via
http://www.urheberrecht.org/news/5066

Ein Abschlussbericht ist leider unter CC-BY-ND lizenziert statt unter CC-BY:

http://www.bmbf.de/pubRD/Abschlussbericht_strategischer_Dialog_wissfreundl_Urheberrecht.pdf

Teile dürfen also nicht nachgenutzt werden. Das ist schlecht.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. November 2013). Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bj8z


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“

  1. Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen Deswegen heißt es auch “Urheber”-Recht und nicht “Wissenschafts”-<>recht… Zum Glück nimmt in den relevanten Ministerien und vor allem dem Parlament diesen Unfug keiner ernst – gut so!

    1. Das Urheberrecht diente in weiten Teilen der Wissenschaft noch nie dem Urheber, vom Urheberpersönlichkeitsrecht mal abgesehen. Unfug ist nur der Kinderglaube, dass Urheber in diesem Bereich Geld mit ihren Werken verdienen könnten.

    2. Komisch, dass es da immer noch genügend Autoren gibt, die außer ein paar OA-Aktivisten mit dem aktuellen Urheberrecht nicht nur gut leben können, sondern offensichtlich auch davon leben können… – ansonsten wären die Wissenschaftsverlage längst bankrott… Die letzten Forderungen der OA-Aktivisten sind bei den Überlegungen zur Fortschreibung des UrhG jedenfalls krachend durchgefallen – gut so!

      Wann merken Sie eigentlich, dass ihren Unfug außer ihrer im eigenen Saft schmorenden Community keiner Ernst nimmt, sondern sich wenn überhaupt daran belustigt ;-)?

      Schließlich leben auch Sie als Buchhändler vom UrhG oder wollen Sie sich als “vom Saulus zum Paulus” gerieren?

      Wann merken Sie eigentlich, dass das Persönlichkeitsrecht ein eigenes Rechtsgebiet ist oder wird das in der tollen Urheberrechtsfibel des juristischen Universalgelehrten des hiesigen Blogs auch vermischt?

      …aber das ist ja alles Kinderglaube – sorry!

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