“Das Recht darauf, Informationen zu verbreiten, habe also ein Ablaufdatum wie Milch oder Joghurt, fasste L’Espresso zusammen. Dieses Haltbarkeitsdatum sei in dem Fall vom Richter festgelegt worden, ohne dass es dafür irgendeine gesetzliche Grundlage gebe. Laut dem obersten italienische Gericht hätten die zwei Jahre zwischen der Veröffentlichung der ersten Artikel und der Bitte um Löschung ausgereicht, um das öffentliche Interesse zu befriedigen.”
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Klaus Graf (20. September 2016). Italien: Löschpflicht für Nachrichtenseiten. Archivalia. Abgerufen am 20. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/c4gv