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Rechtsstreit um neues Grundbuchzentralarchiv

Die Stuttgarter Zeitung berichtet:

“Erst nach einjährigem Ringen mit der Justiz bekommt ein interessierter Bürger Einsicht in Jahrzehnte alte Grundbuch-Unterlagen. Der kuriose Grund: wegen der Digitalisierung gelten alle seit 1900 gefertigten Dokumente noch heute als aktuell. […]

An seinem Wohnort im Großraum Stuttgart hat Hans Vogel (Name geändert) bereits zwei Heimatbücher verfasst. Als nächstes wollte er ein Hauskataster erarbeiten. Dazu beantragte er in Kornwestheim Einsicht in das alte, handschriftlich geführte Grundbuch für sein Elternhaus, das seine Großeltern um 1920 erworben hatten. Nach dem Archivgesetz habe schließlich jedermann das Recht, nach dem Ablauf von Sperrfristen – in der Regel 30 Jahre – Archivgut zu nutzen. Die erbetenen Akten seien sogar fast 100 Jahre alt, da sollte es kein Problem geben.

Doch die Dienststellenleiterin der Justiz in Kornwestheim verweigerte ihm den Einblick. Und der Statthalter des Landesarchivs zeigte sich auf eine Beschwerde hin machtlos: Man sei nur für „echtes Archivgut“ zuständig, nicht aber für „Registraturgut der Justiz“; um solches handele es sich bei den alten Grundbüchern. So bekam es Vogel auch vom Justizministerium bestätigt. „Die meisten der eingelagerten Unterlagen“ – nämlich die seit 1900 entstandenen – blieben in der Verwahrung der Justiz. Man brauche sie noch, um auf Dauer nachweisen zu können, dass bei einem Grundbucheintrag alles korrekt zugegangen sei. Nur jene Bestände, die ausgesondert werden könnten, bekomme das Landesarchiv.

Später Sieg vor dem Oberlandesgericht

Also beschritt Vogel den Rechtsweg, um die Akteneinsicht zu erzwingen. Beim Amtsgericht Heilbronn – zuständig als eines der 13, an denen die Grundbuchführung inzwischen zentralisiert ist – erlitt er zunächst eine Niederlage. Es bestätigte die Ablehnung aus Kornwestheim, weil die Familien- und Ahnenforschung nicht unter das geforderte wissenschaftliche Interesse falle. Es fehle nämlich am „gesellschaftlichen oder historischen Gesamtkontext“.

Erst beim Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Heimatforscher schließlich Erfolg. Das Amtsgericht habe die Akteneinsicht „ermessensfehlerhaft nicht bewilligt“, entschied der zuständige Zivilsenat (Aktenzeichen 19 VA 5/16). Auf den Gesamtkontext, so die Richter, komme es gar nicht an. Das Gesetz nenne als Voraussetzung für die Einsicht nur, das dadurch „unterstützungswürdige Zwecke, insbesondere Studien geschichtlicher und volkswirtschaftlicher Art gefördert“ würden. Belange der jetzigen Eigentümer oder der Datenschutz dürften nicht berührt werden – aber damit habe das Amtsgericht sein Nein ohnehin nicht begründet. Zudem erinnert das OLG an das neue Gesetz zur Informationsfreiheit: Zugang zu behördlichen Informationen sei danach in der Regel zu gewähren, die Verweigerung sei die Ausnahme. Eine Beschwerde gegen den Beschluss wurde nicht zugelassen.”

30.12.2016: Volltext siehe https://archivalia.hypotheses.org/61987


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. September 2016). Rechtsstreit um neues Grundbuchzentralarchiv. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c4go


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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