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Lieber nicht für den eigenen Arbeitgeber auf Facebook werben

Ein bedenkliches Freiburger Urteil bespricht:

http://www.rechtzweinull.de/archives/1192-gefaehrliche-mitarbeiterwerbung-bei-xing-facebook-co-lg-freiburg-verurteil-unternehmen-wegen-facebook-post-des-mitarbeiters.html

Urteilstext:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2013&Sort=12290&nr=17380&pos=0&anz=670


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. November 2013). Lieber nicht für den eigenen Arbeitgeber auf Facebook werben. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bj8p


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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