Ein bedenkliches Freiburger Urteil bespricht:
Urteilstext:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. November 2013). Lieber nicht für den eigenen Arbeitgeber auf Facebook werben. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bj8p