So die zutreffende Überschrift bei
https://blog.sowhy.de/2016/09/15/steine-statt-brot-beim-eugh-bei-offenen-wlans/
Siehe auch:
“Der Europäische Gerichtshof hat heute die Entscheidung im Fall Tobias Mc Fadden v Sony Music Entertainment Germany verkündet. Darin erklärt er, dass Betreiber eines offenen WLANs nicht dafür haften, was andere machen. Aber Betreiber könnten auch durch eine Unterlassungserklärung dazu gebracht werden, ihr WLAN durch ein Passwort zu verschließen, um einen Wiederholungsfall zu vermeiden.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. September 2016). Steine statt Brot beim EuGH bei offenen WLANs. Archivalia. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c4fr