Im Interview sagt RA Peter Raue
“Wenn man bedenkt, dass die öffentliche Hand eine Informationspflicht hat, dann hat sie diese Pflicht verletzt. Raisonnable Gründe für die Geheimhaltung haben sie nicht angegeben. Der einzige Grund, den sie angeben, ist: Sie wollen die Betroffenen schützen. Das ist der schiere Zynismus. Denn Bilder, von denen man bisher gar nichts wußte, wie die gezeigten Arbeiten von Matisse, wie soll man die denn zuordnen können?
Was schlagen Sie stattdessen vor?
Die von mir geforderte Übernahme der Arbeiten in eine Internetplattform würde sehr viel erleichtern. Dann kann Familie Winterstein aus Ohio sagen, dass hing bei uns in der Schaperstraße.
Das zweite Grund, warum ich das so skandalös finde, ist der Umgang mit den Kunstwerken aus den Museen. Wir haben ja zwei Komplexe: die “entartete Kunst” aus den Museen und den Komplex der jüdischen Familien. Bei der “entarteten Kunst” könnten sich auch die Museen melden, wenn das im Internet stünde. Die Nationalgalerie könnte sagen, diese 40 Arbeiten sind bei uns enteignet wurden. Die Frage der rechtlichen Folge dieser Erkenntnis kann man danach klären. Da wird man darüber nachdenken müssen, ob es nicht auch Rückgabeansprüche gibt.”
http://www.art-magazin.de/szene/67066/peter_raue_interview (Danke, MR)
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/534900327
http://archiv.twoday.net/stories/534899929
Siehe auch
http://www.fold3.com/browsemore/hnHMN-Dzm3IKmmLLDzlwV77rZ_115 (Gurlitt-Liste 1950)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. November 2013). Kritik an der skandalösen Geheimniskrämerei beim Münchner Kunst-Fund. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bj81