https://irights.info/artikel/ifg-anfrage-gebuehren/27826
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. September 2016). Gebühren für Anfragen: Teure Informationsfreiheit. Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c4dw
Geht auch anders:
http://www.swr.de/swraktuell/rp/mainz-akteneinsicht-darf-laut-urteil-nichts-kosten/-/id=1682/did=19395154/nid=1682/188m0n/index.html
“Die Einsicht in behördliche Akten in Rheinland-Pfalz muss kostenfrei sein. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Das gelte auch dann, wenn die Beamten dafür viel Arbeit aufwenden müssten. Grundlage sei das Informationsfreiheitsgesetz, wonach Behörden seit 2008 Auskunft erteilen müssen. Geklagt hatte ein Mann, der 2015 alle Akten zu einem Naturschutzgebiet einsehen wollte. Dazu mussten unter anderem Personen befragt werden, ob sie mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden sind. Nach dem jetzigen Urteil muss die Stadt den Gebührenbescheid über 500 Euro aufheben.”