http://openjur.de/u/632130.html
VG Karlsruhe · Urteil vom 27. Mai 2013 · Az. 2 K 3249/12
“Im Verhältnis zwischen Archivrecht und allgemeinem Datenschutzrecht ist in Baden-Württemberg aber wegen § 23 Abs. 3 DSG BW insofern von einem “Vorrang des Archivrechts” auszugehen, als auch “löschungsreife” Daten i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 4 DSG BW vor einer Löschung grundsätzlich dem zuständigen Archiv nach Maßgabe der §§ 3, 7 und 8 ArchG BW zur Übernahme anzubieten sind.”
Siehe auch
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Klaus Graf (16. November 2013). Urteil zum Fall Mappus. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bj6p