Ausgeschlossen ist es nicht, dass die neue Vorschrift auch deutschsprachigen Veröffentlichungen aus Südtirol zugutekommt.
Es geht um wissenschaftliche Artikel (nicht: Monographien) in mindestens zweimal jährlich erscheinenden Zeitschriften. Die Forschung muss mit mehr als 50 % mit öffentlichen Geldern gefördert worden sein. Nach 24 Monaten im Fall geistes- und sozialwissenschaftlicher Publikationen (STM: 18 Monate) muss eine elektronische Kopie in einem Repositorium deponiert werden, falls nicht von vornherein goldener Open Access vorliegt.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/565876925