“Als Konsequenz aus einer Gerichtsentscheidung liegt die bei einem externen Dienstleister bestellte Digitalisierung der Personalakten von Mitarbeitern des Landes für mindestens vier Monate auf Eis. Im schlimmsten Fall werde das mit zusätzlichen Kosten von bis zu 300 000 Euro zu Buche schlagen, teilte die Landesregierung gestern in Kiel mit.
Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig fehlt für eine Weitergabe von Personalakten an private Unternehmen eine gesetzliche Grundlage im Beamtenrecht”
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2016_07_28_Digitalisierung.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. August 2016). Schleswig-Holstein: Personalakten dürfen nicht von einem privaten Unternehmen digitalisiert werden. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/c49s