Die Entscheidung des EGMR zum Recht der Familienfideikommisse habe ich bisher übersehen.
“Fürst Albert von Thurn und Taxis muss weiterhin akzeptieren, dass er über die umfangreiche und wertvolle Bibliothek seiner Familie nicht nach eigenem Gutdünken verfügen kann”, meldete die WELT.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. August 2016). Straßburger Richter billigten 2013 staatliche Kontrolle der fürstlichen Bibliothek Thurn und Taxis in Regensburg. Archivalia. Abgerufen am 18. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/c48u