http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/06/rk20160629_1bvr348714.html
Siehe auch Themenwoche Meinungsfreiheit.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. August 2016). Bundesverfassungsgericht: Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen. Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c48s
Ein Gedanke zu „Bundesverfassungsgericht: Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen“