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OLG Naumburg hält Meinungsfreiheit hoch

Als ich in der WELT den Artikel über das Skandal-Urteil des OLG Naumburg (AZ: 2 Rv 150/14, nicht online), der die in Richtung Holocaust-Leugnung gehenden Aussagen des NPD-Kommunalpolitkers P. nicht für strafbar befunden hat, war ich empört. Auch der Zentralrat der Juden protestierte. Bei Lektüre des Artikels von Patrick Bahners in der heutigen FAZ, der detaillierter auf die Argumentation des Gerichts eingeht, kam ich zu einer etwas abweichenden Einschätzung. Bahners ist ebenfalls aufgebracht, aber im Interesse der Meinungsfreiheit taten, wie ich meine, die Richter in Naumburg gut daran, zu prüfen, ob eine inkriminierte Äußerung eine unanstößige Deutung zulässt. Es riecht wie Holocaust-Deutung, schmeckt so, aber nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts ist es keine, wenn eine andere Lesart möglich ist. Aus “böse Mär” im beanstandeten Gedicht “Deutscher Mythos” kann man nicht zwingend ableiten, dass der Holocaust als (unwahres) “Märchen” dargestellt wird. Das Prinzip, bei Äußerungsdelikten eine ebenfalls mögliche nicht-rechtswidrige Lesart zugrundezulegen, ist sinnvoll, und man muss dann eben damit leben, wenn ein NPD-Mann für widerliche und unsympathische Äußerungen nicht bestraft wird.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. August 2016). OLG Naumburg hält Meinungsfreiheit hoch. Archivalia. Abgerufen am 13. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/c48p


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „OLG Naumburg hält Meinungsfreiheit hoch“

  1. Wir hängen die Meinungsfreiheit so hoch, eines Tages wird mal der Fuchs sagen, die Trauben waren sauer.
    Ansonsten ein schönes Beispiel für Wortklaubereien.

  2. Das passt doch gut zu diesem Gericht, immerhin das einzige in Deutschland, in dem ein ganzer Senat Rechtsbeugung beging und ein zweiter desselben Gerichts die Täter dieses Verbrechens straffrei lies.

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