Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein Programm zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben (Citizen Science) aufgelegt, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 01.08.2016 sowie online. Zwei Auszüge aus der Richtlinie:
“Mit dieser Richtlinie können solche Forschungsvorhaben gefördert werden, an denen Bürgerinnen und Bürger und/oder Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt sind. Die Projekte sollen eine gesellschaftlich relevante wissenschaftliche Fragestellung haben und die Bürgerwissenschaften in besonderer und innovativer Weise methodisch voranbringen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen eine starke Rolle im Projekt bekommen.”
“Mit der Förderrichtlinie sollen Projekte aus ganz verschiedenen Themengebieten gefördert werden. Ausgangspunkt für die Projekte ist immer eine relevante wissenschaftliche Fragestellung, an der Bürger und/oder Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft mit Wissenschaftlern von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen gemeinsam arbeiten. Thematisch ist die Förderrichtlinie sehr breit gehalten: So sind Vorhaben aus den Sozial- und Geisteswissenschaften und aus den Kultur- und Sprachwissenschaften ebenso gut vorstellbar wie Projekte aus dem Natur- und Umweltschutz, dem Gesundheitsbereich oder Vorhaben aus den Ingenieurwissenschaften.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Thekla Kluttig (2. August 2016). Richtlinie zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben (Citizen Science). Archivalia. Abgerufen am 20. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/c48c
Die Resonanz auf die Förderrichtlinie hat die Erwartungen des Projektträgers weit übertroffen: Es wurden mehr als 300 Projektskizzen aus unterschiedlichen Themenbereichen eingereicht. Der Projektträger wertet das als großen Erfolg und zugleich als Indikator für die Relevanz bürgerwissenschaftlicher Forschung in Deutschland. Durch die hohe Anzahl der zu prüfenden Projektskizzen verzögert sich allerdings auch der ursprüngliche Zeitplan für die Begutachtung. (Mitteilung des Projektträgers vom 20. Dezember 2016)