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Fall Gurlitt: Gesetz zur Raubkunst-Rückgabe muss her

http://www.fr-online.de/raubkunst/kunstfund-bei-cornelius-gurlitt-gesetz-zur-raubkunst-rueckgabe-muss-her,25064474,25095642.html

Fordert Christian Bommarius. “Soll in Deutschland weiterhin gelten, dass die NS-Verbrechen zwar nicht verjähren, aber die Kinder und Enkel die Beute behalten dürfen? Nach dem Fall Gurlitt muss das endlich verhindert werden.”

Sie Staatsanwaltschaft will 310 Werke an Gurlitt zurückgeben. Ich halte das für übereilt. Wie kann man ohne gründliche Provenienzklärung sicher sein, dass das keine Raubkunst ist?

http://www.welt.de/kultur/article122104384/Gurlitt-soll-310-Werke-zurueckbekommen.html

“Der Jüdische Weltkongress macht im Fall des Münchner Kunstschatzes Druck auf die Bundesregierung. Deutschland gehe auf der Suche nach möglicher NS-Raubkunst zu langsam vor, kritisierte Präsident Lauder. ”

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/fall-gurlitt-juedischer-weltkongress-kritisiert-umgang-mit-beutekunst-a-934705.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. November 2013). Fall Gurlitt: Gesetz zur Raubkunst-Rückgabe muss her. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bj5s


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

4 Gedanken zu „Fall Gurlitt: Gesetz zur Raubkunst-Rückgabe muss her“

  1. Laut der heutigen Ausgaben von SZ und FAZ werden Werke zurückgegeben, die nach 1945 entstanden sind bzw. von Verwandten Gurlitts stammen. Da scheint man doch auf der sicheren Seite zu sein.

  2. Rückgabe Laut der heutigen Berichterstattung von SZ und FAZ werden Werke zurückgegeben, die nach 1945 entstanden sind oder von Verwandten Gurlitts gemalt wurden. Da scheint man doch auf der sicheren Seite zu sein.

  3. Erstens verjähren NS-Verbrechen sehr wohl (außer Mord), und zweitens müssen, wenn bei einigen Werken eben _kein_ begründeter Verdacht mehr besteht, diese Werke natürlich an Gurlitt zurückgegeben werden. Was denn auch sonst? Sein Vater war ein Naziprofiteur, also darf Gurlitt kein einziges Gemälde legal besitzen? Wie soll so etwas in Gesetzesform aussehen?

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