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Die norwegische Aftenposten haftet nicht für die Veröffentlichung zweier US-Depeschen, die Wikileaks zugänglich gemacht hatte

“Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Klage eines ehemaligen Managers eines deutschen Unternehmens in zweiter Instanz abgewiesen (Urt. v. 19.11.2013, Az. 15 U 53/13). Er hatte die norwegische Zeitung Aftenposten auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz verklagt, weil sie Anfang 2011 zwei Depeschen der US-Botschaft in Berlin an das US Außenministerium veröffentlicht hatte, in denen über ein Treffen mit US-Diplomaten berichtet wurde. Die Informationen bezog die Zeitung aus US-Depeschen, die der ehemalige US-Soldat Bradley Manning und Wikileaks zugänglich gemacht hatten.”

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koeln-urteil-15-u-53-13-aftenposten-wikileaks-us-depeschen


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. November 2013). Die norwegische Aftenposten haftet nicht für die Veröffentlichung zweier US-Depeschen, die Wikileaks zugänglich gemacht hatte. Archivalia. Abgerufen am 9. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/bj5o


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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