“Das umstrittene neue Kulturgutschutzgesetz zeigt in deutschen Museen erste Auswirkungen. Leihgeber sind verunsichert; vereinzelt haben Sammler ihre verliehenen Kunstwerke sogar zurückgezogen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.”
Besonders pikant:
Ähnliche Sorgen trieben die private Langen Foundation bei Neuss (NRW) um: Sie verfügt über eine in Deutschland einzigartige Japan-Sammlung mit rund 350 Werken vom 12. bis 20. Jahrhundert. Die Sammlung habe ein «Alleinstellungsmerkmal in Deutschland», sagt Stiftungsvorsitzende Sabine Langen-Crasemann. Sie wandte sich daher sogar direkt an Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Diese habe zugesichert, dass die Kollektion nicht auf die Liste für national wertvolles Kulturgut komme. «Das wollten wir bestätigt haben.»
Was ist das denn für ein rechtswidriges Gemauschel? Nach gängigen Kriterien spielt es keine Rolle, wo ein Kulturgut (das kann auch eine Käfersammlung sein) entstanden ist. Das Land NRW entscheidet in diesem Fall – nach objektiven Kriterien – was national wertvoll ist und nicht Frau Grütters.
Siehe auch:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Juli 2016). Sammler reagieren teilweise hysterisch auf Kulturgutschutzgesetz. Archivalia. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c46y
Das wird sie wohl auch nicht, sondern an das Land NRW verweisen. In dem Zitat ist nur gesagt, dass ein Brief an die Ministerin geschickt wurde, in dem man um die (schriftliche) Bestätigung irgendeiner “Zusage” (hier im Konjunktiv erwähnt) nachgesucht habe. Und: Quengeln tut gut und ist modern, da machen die Museen nun einfach nur mit. Der Kern der Gesetzesnovelle, den bislang unbehelligten (Zwischen-)Handel mit Kulturgut fragwürdiger Provenienz einzuschränken, betrifft die doch gar nicht.