https://digi.bib.uni-mannheim.de/periodika/reichsanzeiger/
Wieso der (amtliche!) Reichsanzeiger ab 1914 nicht allgemein zugänglich gemacht werden darf, erfährt man leider nicht. In jedem Fall ist diese Hasenfüßigkeit nur erbärmlich. Es steht zu befürchten, dass Zugangsberechtigte die Ausgaben nicht ins Internet Archive spiegeln.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. Juli 2016). Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger. Archivalia. Abgerufen am 13. Juli 2026 von https://doi.org/10.58079/c46g