Die beteiligten Verlage zahlen sogar drauf, weiß Heise.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Juli 2016). Erstmals wurde bekannt, was Verlage durch das als Lex Google bekannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger verdienen: Nichts. Archivalia. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c445