“Hat die Öffentlichkeit ein Recht, bestimmte Kunstwerke sehen zu können? Nach geltendem Recht nicht – ich könnte also dem Louvre die Mona Lisa abkaufen und mir ins Wohnzimmer hängen oder die Nofretete auf meinen Nachttisch stellen. Das ist legal, aber doch unbefriedigend. ” Meint Seltenschreiber Schmalenstroer:
http://schmalenstroer.net/blog/2013/11/gurlitt
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. November 2013). Gurlitt. Archivalia. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bj4d
Von der Öffentlichkeit in Privathände Natürlich kann niemand die Mona Lisa ins private Wohnzimmer hängen, aus dem einfachen Grund, weil der französische Staat mit seinem gesunden Selbstbewusstsein sie niemals hergeben würde.
Hingegen können Sie problemlos Kunstwerke, die jahrzehntelang in Museen der Öffentlichkeit zugänglich waren, mit dem Hinweis auf angebliche „Raubkunst“ den Museen und der Öffentlichkeit wegnehmen, anschliessend zu Höchstpreisen auf dem internationalen Kunstmarkt verhökern und danach sehr wohl in Privathände verschwinden lassen, wie etwa mit jenen Klimtbildern („Goldene Adele“ u.a.) geschehen, die im Wiener Belvedere ausgestellt waren und 2006 bei Christie’s in New York versteigert wurden.
Die Adele kann man sich halt jetzt in New York ansehen. Auch ok.