Bild-Anwalt Christoph Partsch sagt zur Zulassung der Beschwerden vor dem EGMR: „Mit der Annahme von vier Beschwerden zeigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass er die Versuche von Verwaltung und Bundesverwaltungsgericht, die Rechte der Presse leerlaufen zu lassen, im Lichte des Rechts auf Informationsfreiheit nach Artikel 10 Europäischer Menschenrechtskonvention prüfen will. Die Verweigerung der Auskunft zu den NS-Mitarbeitern oder der Akte Eichmann beim BND, den Stasi-Richtern in Brandenburg oder auch zur causa Barschel zeigen, dass das Bundesverwaltungsgericht und die betroffenen Verwaltungen aus der deutschen Geschichte nichts bis wenig gelernt haben. Jeder Fall ist ein Skandal, den der EGMR hoffentlich als Verletzung von Artikel 10 EMRK erkennt.“
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