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Was wir von einem Herausgeber erwarten
Von Stephan Holländer
Andreas Degkwitz (Hrsg,), Bibliothek der Zukunft. Zukunft der Bibliothek, Berlin 2016
Andreas Degkwitz legt als Herausgeber eine Publikation unter dem Titel „Bibliothek der Zukunft – Zukunft der Bibliothek” als Festschrift für Elmar Mittler zu dessen 75. Geburtstag vor. Festschriften stehen nicht im Fokus der Literaturkritik, da sie wegen ihrer Heterogenität und ihres bisweilen mangelnden Erkenntniswerts umstritten sind. Kritisch gesehen wird, dass oft Beiträge zu einer Veröffentlichung gelangen, die in anderen Publikationsorganen keine Berücksichtigung fanden oder von den Redaktionen von Fachzeitschriften abgelehnt wurden.
In der Informationswissenschaft als übergeordneter Fachdisziplin des Bibliothekswesens hat sich die „Festschrift“ als akademischer Begriff für eine gewöhnlich einem Gelehrten gewidmete Sammlung von Beiträgen herausgebildet. Die Aufsätze zu dieser Art von Veröffentlichung werden meist von Schülern, Freunden und Fachkollegen zu einem runden Geburtstag des Geehrten verfasst. Den Beiträgen werden sehr oft eine Würdigung des Geehrten mit Foto und sein möglichst komplettes Schriftenverzeichnis beigefügt.
Treffen bei der Publikation unter der Herausgeberschaft von Degkwitz die üblichen Kritikpunkte an Festschriften zu? Oder liegt uns eine goldene Ausnahme vor? Zu wünschen wäre Letzteres, gerade wegen des anspruchsvollen und spannenden Titels und eines Themas, das uns alle bewegt.
Es fällt gleich im Vorwort auf, dass Andreas Degkwitz in seiner Publikation nicht so sehr das Wirken des Geehrten ins Zentrum stellt, sondern eine programmatische Absichtserklärung für diese Publikation voranstellt. Die dabei formulierten thematischen Vorgaben werden in der Folge von den Beiträgern nicht immer eingehalten.
Zwei Beiträge fallen aus dem vom Herausgeber gesetzten Rahmen. Ulf Göranson schreibt über einen im 30-jährigen Krieg nach Schweden verschleppten Bibliotheksbestand und Ann Matheson berichtet von John Stuart Blackie, einen schottischen Universitätsreformer aus dem 19. Jahrhundert. Dies beiden historischen Beiträge weisen keinen Zusammenhang mit dem vom Herausgeber gesetzten programmatischen Rahmen auf.
Des Weiteren erstaunt, dass die Publikation kein Schriftenverzeichnis des Geehrten enthält. Da dies nicht die erste Festschrift für Elmar Mittler ist, darf die erste Festschrift zum 65. Geburtstag zum Vergleich herangezogen werden. Die üblichen Merkmale einer Festschrift sind bei der ersten Publikation auf den ersten Blick vorhanden: ein Foto, ein Vorwort für den Geehrten und eine klare Gliederung der Festschrift durch ein Inhaltsverzeichnis, das den breiten Interessen des Geehrten gerecht wird. Es braucht kein programmatisches Vorwort der Herausgeber, die Publikation spricht für sich selbst.
Augenfällig ist, dass einige Autoren der ersten Festschrift in der zweiten Festschrift wieder auftreten. Dies wird man dem Herausgeber noch durchlassen können, gilt doch der Brauch: Schreibst Du in meiner Festschrift, schreibe ich in Deiner Festschrift. Diesem Jahrmarkt der akademischen Eitelkeiten könnte ein Herausgeber allerdings durch ein klares Konzept und das Bestehen auf seine Einhaltung einen Riegel vorschieben.
Dem Inhalt der Beiträge sollte dabei ein grösseres Gewicht zugemessen werden, um zu verhindern, dass die Publikation in ein “Name Dropping” des Freundes- und Kollegenkreises ausartet. Dies umso mehr, da der Geehrte sich bisweilen noch publizistisch äussert und eine thematische Auseinandersetzung somit nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
Beim Lesen der einzelnen Beiträge stolpert man hin und wieder über nichtaufgelöste Abkürzungen bei der ersten Nennung des Autoren und über Beiträge, die besser als Kongressbericht gelaufen wären. Im Kontext einer Festschrift kann der zu weit gespannte Rahmen der vorliegenden Publikation nicht mit den breiten Interessensgebieten des Geehrten gerechtfertigt werden, wenn der geneigte Leser vergessen wird. Fehlende Selektivität und starke Heterogenität der Beiträge sind eine Schwäche der vorliegenden Publikation.
Dabei hätte es der Herausgeber durchaus in der Hand gehabt, mit einem klaren Konzept und der Begleitung der Autoren beim Verfassen der Beiträge für ein kohärentes Ganzes zu sorgen. Ein solches Vorgehen führt zugegebenermassen zu einem Mehraufwand. Der Herausgeber ist jedoch Mittler und Treuhänder zwischen dem Verlag und den Autoren und sollte bei Auswahl und Zusammenstellung der Beiträge als ausgewiesener Spezialist seines Fachgebietes ordnend eingreifen. Da darf man sich eben nicht mit der ersten Fassung eines Manuskripts zufrieden geben. Eine schlüssige Strukturierung eines Beitrages zur Gewährleistung der Lesefreundlichkeit wie auch die frühzeitige Planung der Bearbeitung der Aufsätze bis zu deren Publikationsreife gehören gleichfalls zum Pflichtenheft eines Herausgebers.
Von der Zusammensetzung der Autoren bis zur Bearbeitung der Texte wirkt vieles mit der heissen Nadel gestrickt, so dass das im Vorwort gegebene Versprechen für die folgenden Inhalte nur im Ansatz erfüllt wird. Dabei gibt es vereinzelt durchaus lesenswerte Beiträge, so etwa, um nur zwei Beispiele zu nennen, der Beitrag des Herausgebers über die Zukunft der Bibliothek und der Aufsatz von Cornelia Vonhof zum Management von Bibliotheken.
Es mag sein, dass die Autoren dem Geehrten in unterschiedlicher Weise verbunden sind. Dies enthebt den Herausgeber aber nicht der Verantwortung, neben dem Geehrten und den Staats- und Landesbibliotheken, die die Festschriften sammeln, an die eigentliche Zielgruppe der Leser zu denken.
Diese ist nicht uniform, sondern heterogen: es gibt Fachleute, Studierende, Historiker und an der Architektur Interessierte. Um sie zu erreichen, sollten die Formate der Beiträge bedacht werden. Das Zauberwort heisst Storytelling, das heißt eine Geschichte in Text und in Bild so spannend wie möglich erzählen. Im Zeitalter von Multimedia dürfte die vorliegende Festschrift getrost mehr Fotos und graphische Illustrationen enthalten.
Gemessen am Titel der Publikation stellt das Sammelsurium dieser Festschrift eine verpasste Gelegenheit dar. Da Ähnliches für andere Festschriften gilt, können Rezensionen, die sich dem Genre der Festschriften zuwenden, besonders viel Gutes bewirken.
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Kommentar KG: Die Festschrift liegt bei de Gruyter nicht Open Access vor, der Artikel über “Open Access und Forschungsdaten” ist anderweitig frei einsehbar. Der Kritik am Sammelsuriums-Charakter von Festschriften möchte ich beipflichten und einmal mehr dafür plädieren, solche Sammelbände wenn überhaupt nur Open Access bereitzustellen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Juli 2016). Festschriften: Was wir von einem Herausgeber erwarten. Archivalia. Abgerufen am 29. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c42r