Aus der “Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes – eHeritage” vom 15. Juni 2016
“1.1 Zuwendungszweck
Hochschulen, Museen und Archive sowie weitere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland verfügen über einen reichhaltigen Schatz wissenschaftlich bedeutsamer Objekte des kulturellen Erbes. […] Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt mit der vorliegenden Bekanntmachung “eHeritage”, das Potenzial digitaler Objekte für die Forschung zu stärken und sichtbar zu machen. Ziel ist es, für die Forschung relevante Objekte des kulturellen Erbes (“cultural heritage”) in größerem Umfang zu digitalisieren, zu erschließen und der Wissenschaft zugänglich zu machen.
Die Förderung erfolgt im Kontext des Rahmenprogramms für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften im Themenschwerpunkt “Das kulturelle Erbe – von der Forschung bis zur Bildung”. ”
Allerdings: Von der Förderung ausgeschlossen ist die “Digitalisierung von zweidimensionalen textbasierten Objekten”.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Thekla Kluttig (1. Juli 2016). Neue Förderrichtlinie des BMBF zu Objekten des kulturellen Erbes. Archivalia. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c42l