http://archaeologik.blogspot.de/2016/06/neuregelung-des-kulturgutschutzrechts.html verlinkt die Bundestagsdrucksache 18/7456 mit dem Gesetzesentwurf und der amtlichen Begründung vom 3.2.2016. Gesetz wird aber – die Zustimmung des Bundesrats vorausgesetzt – die vom Ausschuss beschlossene Fassung werden, die viele Änderungen aufweist:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808908.pdf (vorläufige Fassung)
Wichtig für die Auslegung des Gesetzes ist die amtliche Begründung, die aus der Begründung des Regierungsentwurfs plus Ausschussbegründung besteht.
Siehe auch
http://blog.wobintosh.de/post/20160625_interessantes-legislative/