Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

http://archaeologik.blogspot.de/2016/06/neuregelung-des-kulturgutschutzrechts.html verlinkt die Bundestagsdrucksache 18/7456 mit dem Gesetzesentwurf und der amtlichen Begründung vom 3.2.2016. Gesetz wird aber – die Zustimmung des Bundesrats vorausgesetzt – die vom Ausschuss beschlossene Fassung werden, die viele Änderungen aufweist:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808908.pdf (vorläufige Fassung)

Wichtig für die Auslegung des Gesetzes ist die amtliche Begründung, die aus der Begründung des Regierungsentwurfs plus Ausschussbegründung besteht.

Siehe auch
http://blog.wobintosh.de/post/20160625_interessantes-legislative/


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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