http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/zeitungsbericht-bayerische-museen-sollen-nazi-raubkunst-verkauft-haben-a-1099773.html (nach der heutigen SZ)
Zu dem erwähnten Xantener Bild (Kopie nach dem im Louvre befindlichen Original des Jan van der Heyden)
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/xanten/erben-fordern-xanten-gemaelde-zurueck-aid-1.3067544
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-rheinberg-xanten-alpen-und-sonsbeck/ein-gemaelde-von-besonderem-wert-id7259098.html
Auszüge aus: Der Münchner Raubkunst-Basar (SZ)
Zwischen 1961 und 1998 wurden mindestens 500 Werke verkauft. Vieles davon ist leicht als Raubkunst zu identifizieren: etwa Ernst Karl Georg Zimmermanns „Kartenspieler“, der 1963 bei Leo Spik versteigert wurde.
Kritik an den klammheimlichen Verkäufen gab es früh: „Dass die Erlöse aus diesen Verkäufen einfach im Bundeshaushalt verschwinden, ist schwer einzusehen“, schreibt die SZ 1963. Die Öffentlichkeit habe „ein Recht darauf, dass dieses politische Erbe an Kunstbesitz auch für alle sichtbar ‚verwertet‘ wird.“ Bei den Verantwortlichen fürchtet man genau das. Kurt Martin, der die Staatsgemäldesammlungen inzwischen leitet, warnt vor dem öffentlichen Verkauf. Er fürchtet, dass „seitens des Auslands erneut der Kunstraub der Nazis aufgegriffen“ und die „Rückgabe bzw. Entschädigung für abhanden gekommenes Kunstgut“ gefordert wird. […]
Aufklärung, davon sind die Münchner Museumsleute weit entfernt. Sie arbeiten nicht mal mit anderen deutschen Behörden zusammen. Seit Jahren fordert Margit Ksoll-Marcon, Generaldirektorin der Bayerischen Staatsarchive, die Überstellung der Museumsdokumente: „Behörden sind laut Archivgesetz verpflichtet, uns alle ihre Unterlagen nach 30 Jahren zu übergeben. Die Gemäldesammlungen sind eine Behörde.“ Der Appell verhallt folgenlos verhallt: „Wir haben nicht ein Stück Papier von den Gemäldesammlungen.“ […]
Man brauche endlich ein transparentes, für alle deutschen Museen bindendes Verfahren, da bisher die unrechtmäßigen Eigner über den Umgang mit der Raubkunst entscheiden: „Es gibt immer noch keinen einheitlichen Vorgang, um einen Anspruch auf ein geplündertes Kunstwerk in Deutschland zu erheben.“ Dass Dokumente, besonders in Bayern, unzugänglich sind, widerspreche „deutschen und den bayerischen Gesetzen sowie der Washingtoner Erklärung“.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. Juni 2016). Bayerische Museen sollen Nazi-Raubkunst verkauft haben. Archivalia. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c41t