Den Bericht der ziemlich unfähigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gibt es als PDF.
Skandalös empfinde ich den Umgang mit dem illegalen Behördenarchiv des Auswärtigen Amts, an dessen Rechtswidrigkeit die Erwähnung in einem Bundesgesetz nichts ändert (S. 46). Die fraglichen Unterlagen wurden eben NICHT vor Inkrafttreten des IFG Archivgut und sind es bis jetzt nicht, da die Feststellung der Archivwürdigkeit dem Bundesarchiv vorbehalten ist. Schade, dass es keine gerichtliche Klärung zu dieser Frage gibt.
Mit Blick auf die alte Frage nach dem Verhältnis von IFG und Urheberrecht beweist Frau Voßhoff ihre Inkompetenz: “Die BKM nahm hier für diese Dokumente urheberrechtlichen Schutz an, da neue wissenschaftliche Messverfahren verwendet worden seien”. Grundkenntnisse des Urheberrechts sollten auch in der IFG-Behörde vertreten sein. Geschützt sind nicht Messverfahren, sondern nach dem Urheberrecht nur eigenschöpferische Gestaltungen. “[N]ach dem Urheberrecht schutzwürdige Methoden” gibt es nicht!! Haben die Mitarbeiter von Frau Voßhoff nur den Baumschulabschluss?
Von Vollständigkeit der Aktenführung hat wohl weder der GBA (S. 104) noch Frau Voßhoff schon etwas gehört.
In vielen Fällen stellt sich die Beauftragte hinter (nach Sinn und Zweck des IFG nicht nachvollziehbare) Ablehnungsbescheide der Behörden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Juni 2016). 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014 – 2015: Haben die Mitarbeiter von Frau Voßhoff nur den Baumschulabschluss? Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c41e