VerwaltungsUNrecht: VG Augsburg setzt Blog-Bashing fort

Nachdem die deutsche Unrechtsjustiz in Gestalt der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern (meine Auskunftsklage zur Causa Stralsund) und Thüringen (meine Auskunftsklage zur ZfBB) Archivalia scheitern ließ und mir durch dreiste Streitwertbemessung einen erheblichen Vermögensnachteil zufügte, ist nun ein anderer Blogger dran, durchs virtuelle Dorf der verwaltungsgerichtlichen Schweinemetzger getrieben zu werden:

“Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Au 7 E 16.251) kann ein presserechtlicher Auskunftsanspruch nur dann geltend gemacht werden, wenn dieser einem Presseunternehmen zugeordnet werden könne. Das treffe auf einen Watchblog zum Thema Rechtsextremismus einer Zeitung aber eben nicht zu, da dieses Blog dem Urteil zufolge kein eigenes Organ der Presse darstellt.”

http://www.golem.de/news/vg-augsburg-presserecht-gilt-nicht-fuer-neonazi-watchblog-einer-zeitung-1606-121542.html


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Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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