“Die Hochzeitsfotos des Ehepaars Jauch in der Zeitschrift „Bunte“ sind kein Grund für Schadenersatz und Schmerzensgeld: Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Beschwerde des Fernsehmoderators und seiner Frau ab.”
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/egmr-jauch-verliert-streit-um-hochzeitsfotos-in-bunte (mit Link zum Volltext)
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Klaus Graf (16. Juni 2016). EGMR: Beschwerde des Ehepaars Jauch abgewiesen. Archivalia. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c40f