“Die Hochzeitsfotos des Ehepaars Jauch in der Zeitschrift „Bunte“ sind kein Grund für Schadenersatz und Schmerzensgeld: Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Beschwerde des Fernsehmoderators und seiner Frau ab.”
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/egmr-jauch-verliert-streit-um-hochzeitsfotos-in-bunte (mit Link zum Volltext)