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Das löchrige Gedächtnis der Demokratie: Stiftungen und Parteien horten offizielle Akten und geben sie nicht heraus

http://www.sueddeutsche.de/politik/akten-was-nicht-in-der-welt-ist-1.3028598

Auszug aus dem Artikel von Heribert Prantl: “Die Berliner Historikerin und Journalistin Gabriele Weber hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, um an amtliche Akten zu kommen – die, wie Archivare süffisant formulieren, der “Privatisierung” anheimgefallen sind. Es geht um Unterlagen aus dem Jahr 1960; sie betreffen Vorgänge im Bundeskanzleramt zu Zeiten von Konrad Adenauer. Das Kanzleramt wurde damals von dem wegen seiner NS-Vergangenheit umstrittenen Staatssekretär Hans Globke geleitet. Die Akten müssten eigentlich im Bundesarchiv liegen und der Forschung zur Verfügung stehen. […]

Beide Institutionen [Konrad-Adenauer-Stiftung und Archiv der Deutschen Bank] verweigerten der Historikerin und Journalistin Weber die Akteneinsicht. Daraufhin klagte sie – vergeblich durch alle Instanzen – gegen die Bundesrepublik, vertreten durch den Präsidenten des Bundesarchivs in Koblenz: Der möge die Akten “bereitstellen”, sie also von den privaten Archiven verlangen und dann ihr zur wissenschaftlichen Auswertung zur Verfügung stellen.

Sowohl das Verwaltungsgericht Koblenz als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und dann auch das Bundesverwaltungsgericht wiesen die Klägerin ab. Die Begründung lautet, auf einen Nenner gebracht, so: Akten im Sinn des Bundesarchivgesetzes seien nur die Akten, die sich auch im Besitz des Bundesarchivs befinden. Wenn sie sich nicht dort befinden – Pech gehabt. Pech für den Wissenschaftler, der nicht herankommt; Pech für den Journalisten, der nicht recherchieren kann. Pech für die Öffentlichkeit, die nichts erfährt. Juristen reden hier vornehm von einem “formellen Aktenbegriff”. Eine Pflicht des Staats, dafür zu sorgen, dass die Akten dort sind, wo sie hingehören – eine solche Pflicht sahen die Gerichte nicht. Das versucht nun die Verfassungsbeschwerde zu ändern.

Der Klägerin ist das “Forum Justizgeschichte”, ein Verein zur Erforschung der Zeitgeschichte des 20. Jahrhunderts, mit einem Gutachten zur Seite gesprungen. Der frühere Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth listet darin akribisch die Rechtsgrundlagen auf, die eine umfassende Abgabepflicht an die Bundes-und Landesarchive statuieren. Das Bundesarchiv treffe im vorliegenden Fall eine “grundrechtssichernde realisierungsfähige Beschaffungspflicht”. Ansonsten würde jede Aufarbeitung der Vergangenheit ins Leere laufen. Deiseroth schreibt von einer “Flucht aus den Zugangsmöglichkeiten des Archivrechts hinein in eine Grauzone der Informationsunterdrückung”. […]

Archive sind ein Fundament für gute Zukunftsplanung, weil sie Erinnerung und Erfahrung bewahren. Ein Archiv ist also eine Art schlafendes Gedächtnis – aber aufgeweckt werden kann nur das, was da ist und nutzbar ist. […]”

Bundesarchiv B 145 Bild-F015051-0008, Hans Globke.jpg
Von Bundesarchiv, B 145 Bild-F015051-0008 / Patzek, Renate / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5664416


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Juni 2016). Das löchrige Gedächtnis der Demokratie: Stiftungen und Parteien horten offizielle Akten und geben sie nicht heraus. Archivalia. Abgerufen am 18. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c40d


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Das löchrige Gedächtnis der Demokratie: Stiftungen und Parteien horten offizielle Akten und geben sie nicht heraus“

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