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Deutsche Digitale Bibliothek ./. VG Bild-Kunst Musterverfahren zum “Framing”

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/ueber-uns/aktuelles/deutsche-digitale-bibliothek-vg-bild-kunst-musterverfahren-zum-framing

“Es ist unser Bestreben unter Wahrung der Urheberrechte auch geschützte Werke der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für Abbildungen von Werken der bildenden Kunst hinsichtlich derer der VG Bild-Kunst die kollektive Rechtewahrnehmung obliegt, sind wir daher in Verhandlungen zu einem Lizenzvertrag eingestiegen. Die VG Bild-Kunst steht unserem Anliegen grundsätzlich offen gegenüber. Wir hatten schon bald mit der VG Bild-Kunst einen Rahmenvertrag ausgehandelt, der es uns zu einer angemessenen Lizenzgebühr nicht nur erlaubt hätte das gesamte Repertoire an Abbildungen von Werken der bildenden Kunst in guter Auflösung (bis zu 1.400 Pixel) zu zeigen, sondern dies auch unseren Partnern für deren eigene Seiten gestattet hätte.

Allerdings knüpft die VG Bild-Kunst die Lizenzierung mittlerweile an die Verpflichtung, dass wir technische Maßnahmen ergreifen, welche es Dritten unmöglich macht, die bei uns gezeigten Inhalte mittels eines Frames (Rahmen) in die eigene Website einzubinden. Auch unsere Partner wären nur noch aus dem auch zu ihren Gunsten verhandelten Rahmenvertrag privilegiert, wenn sie diese Schutzmaßnahmen ergreifen würden.

Das Verfahren

Anfang Mai diesen Jahres haben wir vor dem Landgericht Berlin Klage gegen die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst eingelegt (Landgericht Berlin, Az.: 15 O 251/16). Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, inwieweit die Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst ihren Lizenznehmern die Vorgabe machen darf, lizenzierte Online-Inhalte technisch gegen das sogenannte Framing, bei dem Inhalte in fremde Angebote eingebunden (geframed) werden, zu schützen.

Da die VG Bild-Kunst den Einsatz von technischen Maßnahmen zur Verhinderung von Framing nicht nur gegenüber uns, sondern gegenüber jeder Einrichtung, die sich an sie wendet und die Nutzungen von Abbildungen geschützter Werke der bildenden Kunst über sie lizenzieren möchte (Kultur- und Wissenseinrichtungen), zur Vorbedingung eines gültigen Lizenzvertrages macht, hat das Grundthema grundsätzliche Bedeutung.

Auch für die VG Bild-Kunst hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung: Wenn sie ihre Vertragspartner nicht dazu verpflichten kann, die Anzeige von Abbildungen von Werken der bildenden Kunst gegen Framing zu schützen, dann muss sie gegebenenfalls die Gebühren für die Lizenzierung der Anzeige anpassen. So sollen befürchtete Einnahmeverluste ausgeglichen werden, die dadurch entstehen könnten, dass einmal lizenzierte und dann angezeigte Inhalte durch Dritte per Framing in ihre eigenen Websites eingebettet werden könnten, ohne dass diese Dritten zuvor bei der VG Bild-Kunst die mittels Frame erzeugte Anzeige entsprechend lizenzieren.”

Es ist zu hoffen, dass die DDB vor Gericht erfolgreich ist.

27.7.2016 Siehe zuvor schon

https://archivalia.hypotheses.org/53786


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Juni 2016). Deutsche Digitale Bibliothek ./. VG Bild-Kunst Musterverfahren zum “Framing” Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c403


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Deutsche Digitale Bibliothek ./. VG Bild-Kunst Musterverfahren zum “Framing”“

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