http://www.landesarchiv-bw.de/web/60494
“Pünktlich zur Eröffnung der Ausstellung „Der Wunschlose – Prinz Max von Baden und seine Welt“ werden die Inventare zu den Nachlässen von Prinz Max von Baden (1867–1929), dem letzten Kanzler der Deutschen Kaiserreichs, und Großherzogin Luise (1838–1923), der Gattin von Großherzog Friedrich I. und Tochter von Kaiser Wilhelm I., der Forschung online zur Verfügung gestellt. 2014 hat das Haus Baden die beiden Nachlässe mit besonderer historischer Bedeutung dem Generallandesarchiv Karlsruhe als Leihgabe in das Großherzogliche Familienarchiv übergeben. Die Erschließung der Unterlagen wurde möglich durch die freundliche Unterstützung durch die Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg”
Ich halte es für ein Unding, dass im 21. Jahrhundert noch spätfeudale Verhältnisse herrschen und öffentliche Stiftungsgelder für Erschließungsmaßnahmen vergeudet werden, ohne dass eine Benutzbarkeit analog zum Landesarchivgesetz gegeben ist. Denn es heißt zum Familienarchiv unmissverständlich in der Findmitteldatenbank:
“Benutzung nach Genehmigung durch das Haus Baden; bitte stellen Sie einen formlosen Antrag an das Generallandesarchiv Karlsruhe unter Angabe des Forschungsthemas: glakarlsruhe@la-bw.de”
Diese Genehmigung ist alles andere als eine pure Formalität. Als ich zur Causa Karlsruhe recherchieren wollte, wurde sie mir verweigert!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Juni 2016). Wieso fördert die Stiftung Kulturgut BW die Erschließung von Unterlagen, die nur mit Genehmigung des sogenannten Hauses Baden eingesehen werden können? Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c3zx
Ein Gedanke zu „Wieso fördert die Stiftung Kulturgut BW die Erschließung von Unterlagen, die nur mit Genehmigung des sogenannten Hauses Baden eingesehen werden können?“