Benennung eines Landguts nach historischem Besitzer – Vorsicht!

Die inkompetenten Richter des BGH üben sich in Klassenjustiz:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=74888&pos=13&anz=610

Ein Landgut darf nicht nach der früheren adeligen Besitzerfamilie benannt werden.

http://www.landgut-stober.de/

Landgut Borsig 3.png
Von Enrico MeviusEigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15068792


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Benennung eines Landguts nach historischem Besitzer – Vorsicht!“

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