“[D]ie Fraktion DIE LINKE hat kürzlich zwei Kleine Anfragen im Bundestag gestartet, die die Entwicklungen bei ZB MED betreffen. Die Antworten auf beide Anfragen sind inzwischen in einer Vorabfassung veröffentlicht worden:
Debatte um die Zentralbibliothek Medizin http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808695.pdf
Drohende Verschlechterung des Zugangs zu medizinischem Wissen in Deutschland http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808696.pdf
Die Haltung der Bundesregierung verdeutlicht die Antwort auf die Frage 32 / 33, Seite 17f:
“Die Bundesregierung sieht die Sicherstellung der Informations- und Literaturversorgung für die Lebenswissenschaften mit modernen Informationsinfrastrukturen als wichtige gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern an. Die ZB MED ist eingebettet in die nationale Informationsversorgung in der Medizin, die durch eine Vielzahl von Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene gewährleistet wird. Die ZB MED hat in ihren Fachbereichen den weltweit größten Bestand an Medien. Die Nachfrage der Nutzerinnen und Nutzer nach klassischen Bibliotheksleistungen, wie sie vor einigen Jahren noch zum unverzichtbaren Kern der ZB MED gehörte, sinkt jedoch seit Jahren kontinuierlich. Für Informationsinfrastrukturen wie die ZB MED ist es deshalb unverzichtbar, sich auf diese dynamischen Veränderungen einzustellen. Die Bundesregierung erachtet es deshalb als zielführend an, auf den erreichten Teilerfolgen für die Umgestaltung der ZB MED aufzubauen und die ZB MED zu einem modernen Fachinformationszentrum zu transformieren. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) wird am 24. Juni 2016 über die Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft, die gemeinsame Bund-Länder-Förderung der ZB MED in der Leibniz-Gemeinschaft zu beenden, entscheiden. Auch wenn die GWK dieser Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft folgen sollte, unterstützt die Bundesregierung die Weiterentwicklung der ZB MED zu einem modernen Fachinformationszentrum im Rahmen der nach den Finanzierungsregeln der Leibniz-Gemeinschaft vorgesehenen dreijährigen, sogenannten “Abwicklungsfinanzierung” (2017 bis einschließlich 2019). Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn dieser Prozess so erfolgreich beendet wird, dass für die ZB MED die Wiederaufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft nach erfolgreicher wissenschaftlicher Begutachtung unter Einhaltung der bestehenden Verfahrensregelungen beantragt werden kann.” (INETBIB)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Juni 2016). Bundesregierung zur ZB MED. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c3zk