Will man sich über eine merkwürdige Urheberrechtsentscheidung, mit der einem Tattoo-Handwerker anscheinend ein Urheberrecht gegenüber einem Uhrenhersteller zugesprochen wurde, findet man keinen kostenlosen Volltext. Kann einem auch hier passieren, ist aber eher unwahrscheinlich.
“Ein bekannter englischer Tätowierer, bekannt unter dem Pseudonym “Xam*Tattooer”, verlangte, einer Uhrenherstellerin vorsorglich zu verbieten, bestimmte Uhrenmodelle zu vertreiben und zu lagern, da auf deren Zifferblätter ein von ihm entworfenes Totenkopf-Motiv abgebildet sei. Das Handelsgericht heisst das Gesuch grösstenteils … ” (Ingresnews)
Siehe auch
http://the1709blog.blogspot.de/search?q=tattoo
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Oktober 2015). Die spinnen die Schweizer. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bf47