http://openjur.de/u/659984.html
“Es ist ermessensfehlerhaft, eine studienbegleitende Prüfung wegen eines schwerwiegenden weil wiederholten Täuschungsversuchs für endgültig nicht bestanden zu erklären, wenn dabei auf eine frühere Prüfungsleistung abgestellt wird, die gerade nicht als Täuschungsversuch sanktioniert, sondern “als Verzweiflungstat” interpretiert und weder dem Prüfungsausschuss noch dem Prüfungsamt als Fehlversuch gemeldet worden war”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Dezember 2013). Verzweiflungstat: Hausarbeit aus Wikipedia-Textpassagen erstellt. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bj2o
12 Jahre Geschichte studiert, 88 Seitige Hausarbeit aus zusammenkopierten Wikipedia-Artikeln abgegeben und Scheine gefälscht, alle Fristen verpasst und daher aus dem Bachelor (!) exmatrikuliert worden – und sich dann wieder vor Gericht reingeklagt. Reife Leistung!
Verwaltungsrichter – kein Traumjob, oder? (Ist eigentlich bekannt, dass z. B. in Hamburg unterdessen jeder(!) winzigste Teil der Abiturprüfung ebenso wie jede Notengebung zuvor justiziabel ist? Ist derlei wirklich gescheit?)