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Markenrecht gilt auch für Hashtags

Wie krank ist das denn?

http://rechtsanwalt-schwenke.de/markenrecht-fussball-darf-euro2016-als-hashtag-verwendet-werden/

“Die Antwort auf die Frage, ob der Hashtag „#EURO2016“ verwendet werden [sic! KG], lautet daher zusammenfassend:

Ja, um über die Europameisterschaft zu sprechen.
Nein, wenn der Beitrag Leistungen eines Unternehmens bewerben soll.

Im Zweifel sollten Sie jedoch vorsichtig sein”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Juni 2016). Markenrecht gilt auch für Hashtags. Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/c3z8


Ein Gedanke zu „Markenrecht gilt auch für Hashtags“

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