Markenrecht gilt auch für Hashtags

Wie krank ist das denn?

http://rechtsanwalt-schwenke.de/markenrecht-fussball-darf-euro2016-als-hashtag-verwendet-werden/

“Die Antwort auf die Frage, ob der Hashtag „#EURO2016“ verwendet werden [sic! KG], lautet daher zusammenfassend:

Ja, um über die Europameisterschaft zu sprechen.
Nein, wenn der Beitrag Leistungen eines Unternehmens bewerben soll.

Im Zweifel sollten Sie jedoch vorsichtig sein”


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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