Nachweise zu einer Entscheidung des EuGH vom 2. Juni 2016:
Ein Mann mit doppelter Staatsbürgerschaft gibt sich in Großbritannien adelige Namen und will sie in Deutschland anerkennen lassen. Er scheitert vor Gericht. (FAZ)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Juni 2016). Adelstitel: Kein Recht darauf, Graf und Freiherr zu heißen. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c3y1
Ich kann diese Gerichtsentscheidung nur kritisieren!