“Die Regelungen und Reformpläne beim Jugendmedienschutz stehen immer wieder in der Kritik, den Gegebenheiten des Internet nicht gerecht zu werden. Auch der aktuelle Reformvorschlag sei mit seinen Vorgaben für abgestufte Alterskennzeichnungen nicht praktikabel, sagt der SPD-Netzpolitiker Henning Tillmann”.
“Hinzu kommt, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine Einstufung in die Altersangaben ab null, ab sechs, ab zwölf, ab 16 und ab 18 Jahren vorsieht. Das kann eine Betreiberin oder ein Betreiber eines Blogs kaum leisten.”
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Klaus Graf (26. Mai 2016). Jugendmedienschutz im Internet. Archivalia. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c3wr