Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/570477635
http://Abmahnhelfer.de hat wichtige Dokumente zum Fall der U+C-Abmahnung ins Netz gestellt:
http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online
Antrag des Rechtsanwalts Daniel Sebastian.
Beschluss des Landgerichts Köln.
Eidesstattliche Versicherungen zur Tracking Software.
Siehe auch
http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-gericht-hat-streaming-und-p2p-verwechselt-1312-103257.html
Während Udo Vetter unverständlicherweise eine modifizierte Unterlassungserklärung für seine Mandaten abgibt, wird das allgemein abgelehnt.
Ratschlag von einem Experten:
“Rechtsanwalt Christian Solmecke sagt:
9. Dezember 2013 um 13:45
1. Nicht zahlen
2. Keine UVE
3. Rechtslage an U+C mitteilen (entweder selbst oder mit Anwalt)
4. Spätestens wenn ein gelber Briefumschlag im Briefkasten liegt (Mahnbescheid), einen Anwalt einschalten”
Deutlich Kritik an seinen Kollegen übt RA Dr. Wachs:
“Durch die Berichterstattung werden die Menschen zu Panik getrieben – gerade vor Weihnachten. Das gewinnmaximierend zu nutzen finde ich schändlich. Natürlich ist mir klar, dass einige “Phantom Abgemahnte” geradezu nach einer Lösung schreien. Aber Anwälte, die etwas von sich und ihrem Berufsstand halten, sollten nach meiner Meinung hier standhaft bleiben und auf das Honorar verzichten.”
http://www.dr-wachs.de/blog/2013/12/08/sorge-vor-uc-streaming-abmahnungen-fuhrt-panik-bei-surfern-und-kuriosen-ideen-im-wettbewerb
Weitere Links via G+
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747
Update: Ich kann allerdings auch nicht nachvollziehen, wieso Dr. Wachs sich an dem Schwachsinn einer modifizierten Unterlassungserklärung für Streaming beteiligt, nur weil viele Nutzer auf
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/modue.htm
eine solche gern abgeben möchten und ein Verantwortlicher der Website das empfiehlt:
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=176
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. Dezember 2013). Unfähige Richter Kölner verwechselten Streaming und Filesharing! Archivalia. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bj1k