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Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht

http://www.rechtambild.de/2013/06/14-000-e-fur-die-nichtnennung-des-urhebers

http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/lhr-erzielt-rekordsumme-fur-mandanten-fotograf-erhalt-14-000-e-schadensersatz-wegen-nichtnennung-als-urheber

” Es handelte sich um ein hochwertiges Lichtbildwerk, auf dem eine Sehenswürdigkeit abgebildet war. Der Betrag bezog sich auf mehrere Veröffentlichungen in Pressemitteilungen an verschiedensten Stellen im Internet und in Katalogen über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Er entspricht daher nicht dem Fall, bei dem ein Lichtbild lediglich an einer Stelle und über einen kurzen Zeitraum verwendet wird. ”

Via
http://www.fr-online.de/recht/-creative-commons-so-darf-man-fotos-und-co-teilen,21157310,24333396.html

Zur lizenzgerechten Nutzung siehe

http://archiv.twoday.net/stories/219051498

“Nicht nur die Printpresse hat immer wieder Probleme damit zu begreifen, dass Bilder aus der Wikipedia & Co. (wobei & Co. insbesondere für den Bilderschatz auf Wikimedia Commons steht) nicht nach eigenem Gutdünken frei genutzt werden können. Man muss sich dabei sehr wohl an bestimmte Regeln halten. Im Wesentlichen sind es zwei sehr einfache Grundregeln bei Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen):

1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!

2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!

Nochmals am Beispiel eines der Sieger des Wettbewerbs Wiki loves Monuments 2013, wobei wieder unkritische Postkartenansichten als Sieger ausgewählt wurden.

Foto: Thaler https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Aus der Seite

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Egyetemi_K%C3%B6nyvt%C3%A1r4.JPG

entnimmt man:

1. Es gibt keine besonderen Forderungen (z.B. Verlinkung einer Seite), die im Rahmen der CC-BY-SA-Lizenz zu beachten wären

2. Der Name oder das Pseudonym des Fotografen ist Thaler (wenn er sich Moppelhoppel nennen würde, wäre das ebenso anzugeben).

3. Der Lizenzlink ist

https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

4. Die Quelle zu verlinken ist sinnvoll, aber in diesem Fall nicht zwingend:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Egyetemi_K%C3%B6nyvt%C3%A1r4.JPG

Bei Online-Publikationen sollten die Angaben am Bild oder in nächster Nähe stehen. Das ist auch eine Anerkennung für den Fotografen. Natürlich sollte man, wenn mans hübscher oder kürzer schätzt, den Link unter CC-BY-SA verstecken

Bei gedruckten Publikationen stehen die Angaben (mit Abdruck der URL der Lizenzadresse

https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en ) im üblichen Bildnachweis (z.B. am Ende eines Buchs oder klein neben einem Foto in einer Zeitung).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Dezember 2013). Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bj17


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht“

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