“Das Bundeskanzleramt verlangt die Herausgabe von Akten, die der 2015 verstorbene Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) in seiner Dienstzeit aus der Regierungszentrale in sein Haus in Hamburg-Langenhorn mitgenommen hatte. Die Originalunterlagen befinden sich in seinem Privatarchiv, das die Helmut-und-Loki-Schmidt-Stiftung übernommen hat.”