Bundesregierung verlangt Herausgabe der Akten von Helmut Schmidt

“Das Bundeskanzleramt verlangt die Herausgabe von Akten, die der 2015 verstorbene Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) in seiner Dienstzeit aus der Regierungszentrale in sein Haus in Hamburg-Langenhorn mitgenommen hatte. Die Originalunterlagen befinden sich in seinem Privatarchiv, das die Helmut-und-Loki-Schmidt-Stiftung übernommen hat.”

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesregierung-verlangt-herausgabe-der-akten-von-helmut-schmidt-a-1092321.html


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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