“Das Bundeskanzleramt verlangt die Herausgabe von Akten, die der 2015 verstorbene Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) in seiner Dienstzeit aus der Regierungszentrale in sein Haus in Hamburg-Langenhorn mitgenommen hatte. Die Originalunterlagen befinden sich in seinem Privatarchiv, das die Helmut-und-Loki-Schmidt-Stiftung übernommen hat.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Mai 2016). Bundesregierung verlangt Herausgabe der Akten von Helmut Schmidt. Archivalia. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c3v9