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“Allein die Tatsache, dass über ein erstinstanzliches Urteil berichtet wird, rechtfertigt nicht den unabweislichen Schluss, dieses sei rechtskräftig”

Sagte das LG Düsseldorf (nicht rechtskräftig):

https://www.ratgeberrecht.eu/internetrecht-aktuell/lg-duesseldorf-zum-rechtskraftvermerk-bei-urteilsveroeffentlichung.html

Ich ärgere mich auch des öfteren, wenn ein Rechtskraft-Vermerk nicht beigefügt ist.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Mai 2016). “Allein die Tatsache, dass über ein erstinstanzliches Urteil berichtet wird, rechtfertigt nicht den unabweislichen Schluss, dieses sei rechtskräftig” Archivalia. Abgerufen am 29. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c3uo


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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