“Zeitungsverlage müssen die Nutzung von Zeitungsartikeln freier Mitarbeiter in entgeltpflichtigen Online-Archiven angemessen honorieren. Der Betrag kann dabei 110 Euro pro Zeitungsartikel für einen Zeitraum von drei Jahren erreichen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19. November 2013 entschieden. ”
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Klaus Graf (13. Dezember 2013). Freie Journalisten erhalten richtig Geld für Zeitungsartikel in zahlungspflichtigen Online-Archiven. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/bj0c