Freie Journalisten erhalten richtig Geld für Zeitungsartikel in zahlungspflichtigen Online-Archiven

“Zeitungsverlage müssen die Nutzung von Zeitungsartikeln freier Mitarbeiter in entgeltpflichtigen Online-Archiven angemessen honorieren. Der Betrag kann dabei 110 Euro pro Zeitungsartikel für einen Zeitraum von drei Jahren erreichen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19. November 2013 entschieden. ”

http://www.djv.de/startseite/service/news-kalender/detail/article/freie-journalisten-erhalten-richtig-geld-fuer-zeitungsartikel-in-zahlungspflichtigen-online-archiven.html


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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