“Nach einer Entscheidung vom Amtsgericht Kassel ist das öffentliche Zugänglichmachen einer Fotografie von Produktverpackungen, die ihrerseits Lichtbilder eines anderen Fotografen zeigen, rechtswidrig, sofern keine Zustimmung des betroffenen Fotografen vorliegt. Entgegen den Grundsätzen der BGH-Entscheidung „Parfümflakon“ ist dies insbesondere zutreffend, sofern das Produkt auch ohne seine Verpackung abgebildet werden kann.”
Was ist schon ein Amtsgericht? Die Kritik an der Entscheidung ist berechtigt.
Von Disques Vogue – Scan einer Schallplatte des Labels Deutsche Vogue Schallplatten aus Privatsammlung., <a title="Diese Datei erreicht nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe.” href=”//de.wikipedia.org/wiki/Datei:Vogue_DV_14_006_Petula_Clark.jpg”>PD-Schöpfungshöhe, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=4437632
Man kann eine Schallplatte auch ohne Coverabbildung bewerben …
Praktisch jede Produktverpackung enthält ein Foto. Das Urteil würde es also praktisch unmöglich machen, etwas online zu verkaufen.