Zur Rechtswidrigkeit selbstgefertigter Lichtbilder von Produktverpackungen

https://www.webvocat.de/nc/news/newsdetail-share/artikel/142/urheberrecht-zur-rechtswidrigkeit-selbstgefertigter-lichtbilder-von-produktverpackungen.html

“Nach einer Entscheidung vom Amtsgericht Kassel ist das öffentliche Zugänglichmachen einer Fotografie von Produktverpackungen, die ihrerseits Lichtbilder eines anderen Fotografen zeigen, rechtswidrig, sofern keine Zustimmung des betroffenen Fotografen vorliegt. Entgegen den Grundsätzen der BGH-Entscheidung „Parfümflakon“ ist dies insbesondere zutreffend, sofern das Produkt auch ohne seine Verpackung abgebildet werden kann.”

Was ist schon ein Amtsgericht? Die Kritik an der Entscheidung ist berechtigt.

Vogue DV 14 006 Petula Clark.jpg
Von Disques Vogue – Scan einer Schallplatte des Labels Deutsche Vogue Schallplatten aus Privatsammlung., <a title="Diese Datei erreicht nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe.” href=”//de.wikipedia.org/wiki/Datei:Vogue_DV_14_006_Petula_Clark.jpg”>PD-Schöpfungshöhe, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=4437632

Man kann eine Schallplatte auch ohne Coverabbildung bewerben …


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Zur Rechtswidrigkeit selbstgefertigter Lichtbilder von Produktverpackungen“

  1. Praktisch jede Produktverpackung enthält ein Foto. Das Urteil würde es also praktisch unmöglich machen, etwas online zu verkaufen.

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