https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=61535
“Sicherheitskopien in Form von Mikrofilmen können bei einer Beschädigung oder Zerstörung eines Kulturgutes massgeblich zu dessen Wiederherstellung beitragen. Das Fürstentum Liechtenstein verfügt aber nicht über die passenden Räumlichkeiten für die Aufbewahrung seiner Mikrofilme und kann auch eine angemessene räumliche Trennung zu den Originalen nicht garantieren. Deshalb hat das Fürstentum die Schweiz ersucht, die Mikrofilm-Sicherheitskopien seines Landesarchivs in den Räumlichkeiten des Schweizer Mikrofilmarchivs in Heimiswil (BE) unterzubringen.”