https://www.datenschutz.de/baylfd-neues-allgemeines-auskunftsrecht-seit-117-tagen-unbekannt/
Jedenfalls an mir ist das völlig vorbeigegangen. Realisiert wurde eine Art “Informationsfreiheit light” nur bei berechtigtem Interesse.
https://www.datenschutz-bayern.de/nav/1303.html
“Jeder hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird und bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen zulässig ist und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden”.
Siehe auch
http://informationsfreiheit.org/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. April 2016). Neues allgemeines Auskunftsrecht in Bayern – seit 117 Tagen unbekannt. Archivalia. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c3se