Wann ist ein Tweet urheberrechtlich geschützt?

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass dem Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ kein urheberrechtlicher Schutz zukommt (OLG Köln, Urteil vom 08.04.2016, Az. 6 U 120/15).

https://www.ra-plutte.de/2016/04/olg-koeln-wann-ein-tweet-urheberrechtlich-geschuetzt-ist/

Es gibt bisher nur Kurzfassungen im Netz. Das Gericht zitiert Wikiquote:

“Darüber hinaus lehne sich der Untertitel an das auf der Website „Wikiquote“ veröffentlichte Sprichwort „Wer am Fluss baut, muss mit nassen Füßen rechnen“ an, in dem ebenfalls ein Bezug zwischen Bauen und „nassen Füßen“ hergestellt werde”.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search