Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass dem Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ kein urheberrechtlicher Schutz zukommt (OLG Köln, Urteil vom 08.04.2016, Az. 6 U 120/15).
https://www.ra-plutte.de/2016/04/olg-koeln-wann-ein-tweet-urheberrechtlich-geschuetzt-ist/
Es gibt bisher nur Kurzfassungen im Netz. Das Gericht zitiert Wikiquote:
“Darüber hinaus lehne sich der Untertitel an das auf der Website „Wikiquote“ veröffentlichte Sprichwort „Wer am Fluss baut, muss mit nassen Füßen rechnen“ an, in dem ebenfalls ein Bezug zwischen Bauen und „nassen Füßen“ hergestellt werde”.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. April 2016). Wann ist ein Tweet urheberrechtlich geschützt? Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c3sd