RA Petring machte schon im November auf eine wohl auch auf die aktuellen Streaming-Abmahnungen übertragbare, noch nicht rechtskräftige Entscheidung aufmerksam:
“Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.10.2013 (Az. 57 C 6993/13) eine Filesharingklage von vier Tonträgerherstellerinnen wegen arglistiger Täuschung, Betruges und sittenwidriger Schädigung abgewiesen. Das Berufungsverfahren ist derzeit beim Landgericht Düsseldorf (zum Az. 23 S 358/13) anhängig. ”
http://petringlegal.blogspot.de/2013/11/betrug-per-anwaltlicher-filesharing.html
Zitat: “Somit haben die Klägerinnen der Beklagten in ihrem Abmahnschreiben eine unzutreffende der Beklagten ausweglos erscheinende Rechtslage vorgespiegelt.”
Zur Verantwortlichkeit von Anwälten siehe auch
***
Zur Pornoabmahnung meldet
“Nutzer von Pornokanälen wie Redtube und Youporn, die nach Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung das geforderte Geld gezahlt haben, können nach Ansicht des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Dezember 2013). Betrug bei Abmahnungen. Archivalia. Abgerufen am 17. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bizv
In der “WELT am SONNTAG” heute ein Artikel unter dem Titel “Anwalts Liebling” von Benedikt Fuest und Lars-Marten Nagel:
http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article122941800/Anwalts-Liebling.html