“Die Zürcher Lobbyfirma HirzelNeefSchmid nutzte das Urheberrecht, um Druck auf einen ihr lästigen Journalisten auszuüben und die Publikation eines für die Berichterstattung wichtigen Dokuments zu unterdrücken.”
Zum Thema Urheberrecht äußerte sich auch Wolfgang Ullrich:
Dass die Idee der ‚aemulatio’ heute keine große Rolle mehr spielt, hat mit den in der Moderne gestiegenen Originalitätsansprüchen zu tun, die wiederum zur Ausprägung des Urheberrechts geführt haben. Ihm zufolge ist es mittlerweile sogar verboten, sich auf ein erkennbares Vorbild eines Urhebers zu beziehen, der noch lebt oder weniger als 70 Jahre tot ist. Somit handelten Dürer, Rubens und zahllose andere Künstler früherer Jahrhunderte nach heutigen Standards kriminell.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. April 2016). Recherche-Journalismus und Urheberrecht: Kaum rechtliche Möglichkeiten für Schweizer Journalisten. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c3rs