Onlinehändlernews fassen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf so zusammen:
“Abmahner müssen sich nicht an einen solchen Hinweis („Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“) halten und können anwaltlich abmahnen, wenn sie einen Verstoß gegen geltendes Recht finden. Wenn sie jedoch selbst einen solchen Disclaimer in ihre Seite einbauen, müssen sie auch selbst nach diesem Prinzip handeln – ganz egal ob die Klausel wirksam ist oder nicht.”